Was ist die EUDR?
Am 16. Mai 2023 verabschiedete die Europäische Union ein neues Gesetz gegen die Entwaldung, die so genannte EUDR-Verordnung (European Union Deforestation Free Regulation). Dieses Gesetz stellt sicher, dass Produkte nicht zur Abholzung oder Schädigung der Wälder beitragen. Dies gilt sowohl für Produkte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, als auch für Produkte, die exportiert werden. Lesen Sie in diesem Wissensartikel weiter, um mehr zu erfahren.
Mit diesem Gesetz unternimmt die Europäische Union große Schritte, um die weltweite Entwaldung zu verhindern. Dieses Gesetz nennt sich European Union Deforestation free Regulation (EUDR), eine Verordnung auf höchster Ebene, die alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Verordnung in ihre eigene nationale Gesetzgebung umzusetzen. Mit diesem Gesetz ist es verboten, Produkte auf dem Europäischen Markt in Verkehr zu bringen, die zur Entwaldung oder Waldschädigung (u. a. Verringerung der Artenvielfalt) beitragen können. Es verbietet im Übrigen auch den Export dieser Produkte aus dem europäischen Markt. Alle Experten (einschließlich DuraCert) sind sich einig, dass dieses Gesetz einen Wendepunkt im Hinblick auf den weltweiten Waldschutz darstellt.
Hintergrund
Die EUDR ist ein Gesetz, das ein direktes Ergebnis des European Green Deal ist, einer Vereinbarung, die darauf abzielt, der erste klimaneutrale Kontinent der Welt zu werden (bis spätestens 2050), mit mindestens 55 % weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 (im Vergleich zu 1990) und 3 Milliarden zusätzlichen Bäumen bis 2030. Die EUDR baut auf der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) auf, die seit 2013 regelt, dass europäische Unternehmen illegal geschlagenes Holz nicht mehr auf den europäischen Markt bringen dürfen. Die EUDR ist Teil eines umfassenden Pakets von Rechtsvorschriften, die in Europa eingeführt werden. Zu den weiteren Gesetzen in diesem Bereich gehören die Richtlinie über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Green Claims Directive (GCD) und die Europäische Union Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
Welche Produkte sind betroffen?
Die EUDR gilt für die folgenden Rohstoffe: Soja, Vieh, Ölpalme, Holz, Kakao, Kautschuk und Kaffee. Auch aus diesen Rohstoffen hergestellte Produkte wie z.B. Schokolade, Kautschuk, Möbel und Leder fallen darunter. Mittels der Zolltarifnummern können Unternehmen ermitteln, ob ihr Produkt auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss.
Wie funktioniert das?
Die EUDR verlangt von Unternehmen, die die betreffenden Produkte zum ersten Mal auf den europäischen Markt bringen, dass sie so sorgfältig vorgehen, dass das Risiko der Entwaldung durch diese Produkte vernachlässigbar ist. Das bedeutet, dass sie eine sogenannte Sorgfaltspflichtregelung (vorgeschrieben) haben, die im Wesentlichen aus folgenden Schritten besteht:
- Verfahren einführen;
- Sammeln von Informationen;
- Durchführen einer Risikobewertung;
- Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung;
- Abgabe einer Sorgfaltspflicht-Erklärung
Auf wen trifft die Verordnung zu?
Alle Unternehmen, die Produkte in den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) einführen, sind verpflichtet, die oben genannten Schritte durchzuführen. Darüber hinaus müssen auch alle Großunternehmen (keine kleine und mittlere Unternehmen) die oben genannten Schritte vornehmen. Denken Sie z.B. an EDEKA, OTTO, DM-Drogeriemarkt, usw. Alle anderen Unternehmen müssen Informationen über die Sorgfaltspflichten aufzeichnen und an ihre Kunden weitergeben.
DuraCert hilft dabei!
Wir entwickeln derzeit intelligente Lösungen für Unternehmen, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen. Behalten Sie unsere Berichterstattung im Auge und stellen Sie sicher, dass auch Ihr Unternehmen auf die EUDR vorbereitet ist.