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EUDR: Mach den Check!

Fällt Ihr Produkt unter die EUDR-Gesetzgebung?

Das Gesetz gilt sowohl für Produkte, die Sie importieren oder einkaufen, als auch für solche, die Sie herstellen oder verkaufen. Es handelt sich um Produkte, die in einer von der EU erstellten Liste mit ihrem HS-Code (Zollgut) aufgeführt sind. Schlagen Sie den HS-Code Ihres Produkts nach und klicken Sie auf diesen Link, um zu prüfen, ob Ihr Produkt auf dieser Liste steht. 

Sind Sie das erste Unternehmen in der Lieferkette, das die Produkte auf den EU-Markt einführt?

Der EU-Markt besteht aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Klicken Sie hier, um einen Überblick über diese Länder zu erhalten.  Dazu gehört auch die Beschaffung auf dem Binnenmarkt. Im Falle von Holz ist dies zum Beispiel der Kauf von stehendem Holz. 

Sie vermarkten auch zum ersten Mal Produkte, wenn Sie Produkte in gelistete Produkte umwandeln. Denken Sie zum Beispiel an die Herstellung von Fensterrahmen oder den Druck von Zeitschriften.

Führen Sie Produkte oder Rohstoffe aus dem EU-Markt aus?

Die EUDR gilt nicht nur, wenn Sie Produkte oder Rohstoffe importieren, sondern auch, wenn Sie sie aus dem EU-Markt ausführen.

Überschreitet Ihr Unternehmen zwei oder mehr der folgenden Kriterien?

  • Bilanzsumme max. 25.000.000 EURO

  • Nettoumsatz max. 50.000.000 EURO

  • Belegschaft max. 250 VZÄ