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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DuraCert UG (haftungsbeschränkt)
Hauptstraße 134
51143 Köln

- nachfolgend Anbieter -

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
§ 3 Gegenstand und Leistungsumfang
§ 4 Mitwirkungspflichten
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 6 Nutzungsrecht
§ 7 Termine und Leistungsverzögerungen
§ 8 Vertragsbeendigung, Annahmeverzug, Kündigung
§ 9 Urheberrecht
§ 10 Haftung
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht
§ 13 Schlussbestimmung

§ 1
Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte des Anbieters mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.

§ 2
Angebot und Vertragsabschluss

1. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung und/ oder durch Ausführung der Dienste durch den Anbieter zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt.
2. Der Anbieter behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte, Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

§ 3
Gegenstand und Leistungsumfang

1. Die Vertragsparteien werden die Leistungsbeschreibung und die Vergütung des Anbieters im Dienstleistungsvertrag festlegen. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Beratungs- oder Unterstützungsleistung), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Anbieters im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen Gründen bleiben dem Anbieter vorbehalten.
2. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Dienstleistung werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Tätigkeiten bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihm geschuldeten Leistungen oder Teilen davon der Hilfe Dritter zu bedienen.

§ 4
Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessener Weise und mit geeigneten Mitteln und Kooperation zu unterstützen (sowohl bei internen und externen Audits). Der Kunde hat für die Erbringung der Dienstleistung die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde wird dem Anbieter Zugang zu allen für die Zertifizierung erforderlichen Informationen verschaffen. Verzögerungen auf Grund der fehlenden oder verzögerten Mitwirkungshandlung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
2. Der Kunde verpflichtet sich die Zertifizierung bzw. das Siegel für eigene Produkte und/oder Dienstleitungen im Geschäftsverkehr zu verwenden. Eine ausschließliche Verwendung der Zertifizierung bzw. des Siegels zu Werbezwecken (z.B. Greenwashing) ohne die Absicht einer tatsächlichen Nutzung für eigene Produkte und/oder Dienstleitungen ist dem Kunden untersagt.
3. Wenn der Kunde im Rahmen der Beantragung der Zertifizierung falsche Angaben macht oder nach dem Erhalt der Zertifizierung / des Siegels die Bedingungen für die Verwendung der Zertifizierung / des Siegels verletzt, können dem Kunden von dem Siegelanbieter Sanktionen auferlegt werden. Der Kunde verpflichtet sich berechtigte Sanktionen des Siegelanbieters umgehend zu erfüllen, sobald er eine entsprechende Benachrichtigung des Anbieters erhalten hat. Bezüglich der Sanktionen des Siegelanbieters steht dem Kunden der Rechtsweg gegen den Siegelanbieter offen.
4. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

§ 5
Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Dienstvertrag. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch die Firma bedarf. Bei Zahlungsverzug hat der Anbieter das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) zu verlangen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich geringer. Der Anbieter ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6
Nutzungsrecht

Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Er darf die Ergebnisse aller vom Anbieter unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen (Dokumente, Login-Code, Online-Applikationen mit Inhalt) nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Anbieters weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien, Objekte und Unterlagen (digital, gedruckt, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht des Anbieters und verbleiben im Eigentum des Anbieters. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim Anbieter.

§ 7
Termine und Leistungsverzögerungen

1. Leistungstermine und Fristen im Bezug auf (in oder externe) Audits sind immer verbindlich. Andere Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom Anbieter im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der  Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden berechtigen den Anbieter, die  Erfüllung  seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Anbieter mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
2.  Kommt  der Anbieter mit der  Erbringung seiner  Leistung  in  Verzug,  kann  der Kunde,  nachdem  er  schriftlich  eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Anbieter den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.

§ 8
Vertragsbeendigung, Annahmeverzug, Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem abgeschlossenen Dienstvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
2. Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Dienste und in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm nach § 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Anbieter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Anbieter Schadensersatz, so entspricht dieser der Höhe des vereinbarten Jahresbeitrages, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder der Anbieter einen höheren Schaden nachweist.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt. Der Anbieter kann einen Vertrag mit dem Kunden insbesondere dann außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Kunde im Rahmen der Zertifizierung vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben macht. Der Anbieter kann einen Vertrag mit dem Kunden auch dann außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Kunde eine Zertifizierung bzw. ein Siegel ohne die Absicht einer tatsächlichen Nutzung für eigene Produkte und/oder Dienstleitungen erwirbt.
4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen eines nach Vertragsschluss eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Ablehnung eines Insolvenzantrages oder einer bei dem Anbieter eingehenden schriftlichen Kreditauskunft, aus der sich die Kreditwürdigkeit des Kunden ergibt, gefährdet, so kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser die dauerhafte Erbringung regelmäßig wiederkehrender Leistungen vorsieht. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Kunde den Wunsch zur Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt.
5. Jegliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9
Urheberrecht

Sämtliche durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien, Objekte und Unterlagen (digital, gedruckt, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht des Anbieters. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung oder Weitergabe in elektronischer sowie gedruckter Form, wenn auch nur auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 10
Haftung

1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Schadensursache auf einer durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder durch seine Erfüllungsgehilfen begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
2. Ferner haftet der Anbieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Anbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Der Kunde kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn die online Dienstleistungen des Anbieters aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen kurzzeitig und vorübergehend nicht zu erreichen sind.

§ 11 
Datenschutz  und Vertraulichkeit

1. Der Anbieter behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe der Kundendaten ohne dessen ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.
2. Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten berechtigt den jeweils anderen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung.

§ 12
Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem betreffenden Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

§ 13
Schlussbestimmung

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Ist eine Regelung in diesen AGB unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.

 

DuraCert UG (haftungsbeschränkt)
Hauptstraße 134
51143 Köln

Vertreten durch die jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer:
Egbert Pieter de Jong,
Hanneke du Hen-Leeflang,
Remco Polhuis,
Kornelis Roorda,
Sandra Maria Spier-Schmitt.

Kontakt:
Telefon: +49 2203 9833008
E-Mail: info@duracert.com

Eintragung im Handelsregister:
Amtsgericht Köln, Registernummer: HRB 86466
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE306700260

(Stand Oktober 2022)