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EUDR - Geolokalisierung

Im Rahmen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) spielen Geolokalisierungen eine wichtige Rolle. Was genau ist damit gemeint und was müssen diese Daten erfüllen? In diesem Artikel lesen Sie die wichtigsten Fakten (und Fabeln).

Geolokalisierung

Die Geolokalisierung in der EUDR bezieht sich auf Koordinaten, die aus Längen- und Breitengraden bestehen. Das sind Begriffe, die Sie zum Beispiel vom Navigationssystem im Auto kennen. Auf einer Karte der Erde sind:

Längengrade (Longitude): Senkrechte Linien

Breitengrade (Latitude): Horizontale Linien

Wenn sich diese beiden Linien an einem bestimmten Ort schneiden, nennt man das die Koordinaten dieses Ortes. Auf diese Weise können alle Orte auf der Erde über Koordinaten sehr genau erfasst werden. Um die Genauigkeit zu gewährleisten, verlangt die EUDR, dass die Koordinaten aus mindestens 6 Dezimalstellen bestehen. Als Beispiel sind hier die Koordinaten des Büros von DuraCert in Deventer, Niederlande, angegeben:

Längengrad: 6.154748614132643

Breitengrad: 52.257312675826114

Brongebieden

Mit der EUDR soll sichergestellt werden, dass die Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben und legal sind. Dies gilt für Produkte auf dieser HS-code liste die aus den Rohstoffen Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz und Papier hergestellt werden, die unter die EUDR fallen. Um zu überwachen, dass die Herkunftsgebiete dieser Rohstoffe nicht abgeholzt wurden oder werden, verlangt die EUDR die Angabe aller Koordinaten der Herkunftsgebiete.

 

Polygon oder einzelner Punkt

Für die Angabe der Koordinaten von Herkunftsgebieten gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei Herkunftsgebieten mit einer Fläche von mehr als 4 Hektar muss eine Linie von Koordinate zu Koordinate gezogen werden, die den Umfang des Herkunftsgebiets genau definiert. Ein Polygon sollte nur ein Herkunftsgebiet umfassen und nicht aus mehreren Herkunftsgebieten bestehen.

Abbildung 1 Beispiel für ein EUDR-Polygon > 4 Hektar

Für Herkunftsgebiete, die kleiner als 4 Hektar sind, ist die Festlegung mit einem Punkt zulässig:

Abbildung 2 Beispiel EUDR Einzelpunkt < 4 Hektar

Es wird dringend empfohlen, bei der Erfassung der Geostandorte auch die folgenden Daten für jeden Standort zu erfassen:

Name des Herstellers der Rohstoffe;
Land des Erzeugers des Rohstoffs;
Ort der Produktion des Rohstoffs.

Erklärung in TRACES

Die Koordinaten der Herkunftsgebiete können manuell in das EU-System TRACES eingegeben werden. Dies ist sicherlich für kleine Mengen von Koordinaten machbar, aber viele Rohstoffe von Produkten, die der EUDR entsprechen müssen, werden aus mehreren Herkunftsgebieten stammen. Auch die Polygone der Herkunftsgebiete können aus einer Vielzahl von Koordinaten bestehen. Alles in allem ergibt sich daraus potenziell eine große Menge an Daten, die die Marktteilnehmer bei der Anmeldung von Produkten in das EU-System TRACES eingeben müssen. Um dies zu vereinfachen, bietet das TRACES-System der EU die Möglichkeit, die Koordinaten hochzuladen. Zum Hochladen müssen die Koordinaten im GeoJSON-Format erfasst werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Fabeln

  1. Die Herkunft von Rohstoffen wird nun für alle sichtbar sein?
    Das EU-System TRACES ist ein System, bei dem sich die Unternehmen mit ihrer EORI-Nummer anmelden müssen. Die Geolokalisierung der eingegebenen Herkunftsgebiete ist für andere Unternehmen nicht sichtbar, nur das angemeldete Unternehmen und die zuständigen Behörden haben Zugang zu den in TRACES eingegebenen Geolokalisierungen.
  2. Die Eigentümer von Quellgebieten müssen alle Koordinaten im GeoJSON-Format bereitstellen?
    Die EUDR schreibt kein GeoJSON-Format vor. Das EU-System TRACES verwendet das GeoJSON-Format für Uploads, aber Uploads in anderen Formaten werden in Zukunft ebenfalls möglich sein. Unternehmen, die die Meldung in TRACES vornehmen, können die Koordinaten auch selbst in das GeoJSON-Format umwandeln. Anschließend können sie die Dateien in TRACES hochladen.