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Händler

Ergebnis: Ihr Unternehmen ist für die EUDR ein sogenannter "Händler" oder "KMU-Marktteilnehmer*".

Als Händler oder KMU-Marktteilnehmer* haben Sie die folgenden Verpflichtungen:

Sammeln Sie Daten von Lieferanten und Kunden:

  • Name
  • Handelsname / Marke
  • Postanschrift
  • E-Mail Adresse
  • Internetadresse (falls zutreffend)

HINWEIS: Sie müssen Ihrem Kunden auch die Referenznummern der Sorgfaltspflichtenerklärungen für jede Bestellung mitteilen.

Andere Verpflichtungen sind:

  • 5 Jahre Aufbewahrungsfrist
  • Benachrichtigung bei Hinweisen auf einen Verstoß gegen das Verbot
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Darüber hinaus haben Ihre Kunden möglicherweise (andere) Verpflichtungen, wie z. B. die Einholung von Informationen über die Herkunft des Produkts oder des Rohstoffs und darüber, ob keine Abholzung oder Schädigung der Wälder stattgefunden hat. Sie werden diese Informationen bei der vorgelagerten Lieferkette anfordern. Um herauszufinden, welche Verpflichtungen Ihre Kunden haben, empfehlen wir Ihnen, diese Prüfung erneut für Ihren Kunden durchzuführen. Sie können Ihren Kunden auch über diese Prüfung informieren.

* Wenn Ihre Produkte (oder Teile davon) noch nicht mit einer Sorgfaltspflichtenerklärung versehen sind, gelten die Verpflichtungen eines "normalen" Marktteilnehmers.

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