Marktteilnehmer
Ergebnis: Ihr Unternehmen ist für die EUDR ein so genannter "Marktteilnehmer".
Als Marktteilnehmer haben Sie die folgenden Verpflichtungen:
- Achten Sie darauf, dass das Risiko, dass Ihre Produkte zur Abholzung oder Schädigung von Wäldern beitragen, gering ist;
- Einführung von Verfahren und Ergreifung von Maßnahmen zur Anwendung der gebotenen Sorgfalt;
- Erstellung und einreichen von Sorgfaltserklärungen für jeden Import oder Export von Produkten oder Rohstoffen;
- Bereitstellung von Referenznummern für Due-Diligence-Erklärungen an Kunden;
- Bewahren Sie die entsprechende Dokumentation 5 Jahre lang auf;
- Meldung veränderter Risiken der Entwaldung oder Waldschädigung an die zuständige Behörde;
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei Untersuchungen.
Bitte beachten Sie: Es gibt eine Ausnahme für KMU-Betreiber. Es handelt sich um Unternehmen, die nur eines oder keines der genannten Kriterien erfüllen.
- Bilanzsumme max. 25.000.000 EURO;
- Nettoumsatz max. 50.000.000 EURO;
- Personalbestand max. 250 VZÄ.
Sie müssen keine eigene Due Diligence durchführen, wenn dies für die von ihnen erworbenen Materialien bereits geschehen ist. Sie müssen jedoch die entsprechenden Referenznummern übertragen.
Was steht in einer Sorgfaltserklärung?
- Angaben zu Ihrem Unternehmen;
- Die Produkte oder Rohstoffe;
- Herkunft der Rohstoffe einschließlich der geografischen Lage;
- Erklärung, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Abholzung oder Schädigung von Wäldern besteht.
Die Sorgfaltspflichterklärung muss in einem zentralen EU-Informationssystem hinterlegt werden, bevor die Produkte oder Rohstoffe auf den EU-Markt gebracht oder ausgeführt werden.
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