Großunternehmen
Ergebnis: Ihr Unternehmen ist für die EUDR ein sogenanntes "Großunternehmen ".
Als Großunternehmen haben Sie die folgenden Verpflichtungen:
- Achten Sie darauf, dass das Risiko, dass Ihre Produkte zur Abholzung oder Schädigung von Wäldern beitragen, gering ist;
- Einführung von Verfahren und Ergreifung von Maßnahmen zur Anwendung der Sorgfaltspflicht;
- Erstellung von Sorgfaltserklärungen für jeden Import oder Export von Produkten oder Rohstoffen;
- Bewahren Sie die relevanten Dokumente 5 Jahre lang auf;
- Melden Sie veränderte Risiken von Entwaldung oder Waldschädigung an die zuständige Behörden;
- Zusammenarbeit bei Ermittlungen der zuständigen Behörden.
Was steht in einer Sorgfaltserklärung?
- Angaben zu Ihrem Unternehmen;
- Die Produkte oder Rohstoffe;
- Herkunft der Rohstoffe, einschließlich geografischer Angaben oder Verweise auf bereits existierende Sorgfaltserklärungen (Due-Diligence);
- Erklärung, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Abholzung oder Schädigung von Wäldern besteht.
Die Sorgfaltspflichterklärung muss in einem zentralen EU-Informationssystem hinterlegt werden, bevor die Produkte oder Rohstoffe auf den EU-Markt gebracht oder ausgeführt werden.
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