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Großunternehmen

Ergebnis: Ihr Unternehmen ist für die EUDR ein sogenanntes "Großunternehmen ".

Als Großunternehmen haben Sie die folgenden Verpflichtungen:

  • Achten Sie darauf, dass das Risiko, dass Ihre Produkte zur Abholzung oder Schädigung von Wäldern beitragen, gering ist;
  • Einführung von Verfahren und Ergreifung von Maßnahmen zur Anwendung der Sorgfaltspflicht;
  • Erstellung von Sorgfaltserklärungen für jeden Import oder Export von Produkten oder Rohstoffen;
  • Bewahren Sie die relevanten Dokumente 5 Jahre lang auf;
  • Melden Sie veränderte Risiken von Entwaldung oder Waldschädigung an die zuständige Behörden;
  • Zusammenarbeit bei Ermittlungen der zuständigen Behörden.

Was steht in einer Sorgfaltserklärung?

  1. Angaben zu Ihrem Unternehmen;
  2. Die Produkte oder Rohstoffe;
  3. Herkunft der Rohstoffe, einschließlich geografischer Angaben oder Verweise auf bereits existierende Sorgfaltserklärungen (Due-Diligence);
  4. Erklärung, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Abholzung oder Schädigung von Wäldern besteht.

Die Sorgfaltspflichterklärung muss in einem zentralen EU-Informationssystem hinterlegt werden, bevor die Produkte oder Rohstoffe auf den EU-Markt gebracht oder ausgeführt werden.

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